Psychotherapie

Die Ursachen erkennen und neue Wege gehen.

Der Weg in eine Medikamenten­abhängigkeit hat nicht nur mit dem Auslöser in der Gegenwart – der Stress bei der Arbeit, die Prüfungsangst oder die häufigen Schmerzen – zu tun. Eine große Rolle spielt in den meisten Fällen auch, wie unser Denken funktioniert und welche Glaubenssätze unser Verhalten prägen. In einer Psycho­therapie geht es darum, genau das herauszufinden und, was noch viel wesent­licher ist, alternative Lösungen für den zukünftigen Umgang mit kritischen Situationen zu finden.

Alte Muster auflösen, neue Stärke finden.

Bei einer Suchterkrankung kann Psychotherapie sehr viel dazu beitragen, eine dauerhafte Abstinenz zu erreichen. Zuerst werden die Ursachen der Medikamenten­einnahme erarbeitet. Darauf aufbauend geht es dann darum, gemeinsam neue Strategien und Verhaltensweisen im Umgang mit den belastenden Auslösern zu finden und Alternativen zur Medikamenten­einnahme zu entwickeln. Damit du in Zukunft andere Mechanismen nutzen kannst, um etwa Schlaf­störungen, Ängste oder Schmerzen bewältigen zu können. Aus eigener Kraft und ohne schädlichen Medikamenten­konsum.

Für wen? Wann? Wo? Wie lange? Das musst du noch wissen.

Wenn du bei einer gesetzlichen Kranken­versicherung versichert bist, hast du bei der Therapeuten­suche die Wahl zwischen psychologischen und ärztlichen Psycho­therapeutinnen bzw. Psycho­therapeuten. Nur die Leistungen dieser beiden Anbieter­gruppen werden von der Kranken­kasse übernommen. Solltest du privat versichert sein, infomiere dich am besten bei deiner Kranken­versicherung über die jeweiligen Formalien.

Für wen?

Bis 2019 musste eine Abstinenz nachgewiesen werden, um eine ambulante Psycho­therapie beginnen zu können. Seitdem gilt, dass eine Abstinenz zumindest in den ersten zehn Sitzungen der Behandlung erreicht werden muss, damit eine weiter­gehende Behandlung beantragt werden kann. Um das festzustellen, erfolgen in dieser Zeit regelmäßige Blutkontrollen beim Arzt. Ob eine Psychotherapie für dich bei der Krankenkasse beantragt werden kann, entscheidet der Psycho­therapeut bzw. die Psycho­therapeutin nach den ersten Sitzungen.

Wo?

Auf der Website deiner Krankenkasse findest du unter dem Stichwort Arztsuche sortiert eine Auflistung aller psycho­therapeutischen Praxen mit kassen­ärztlicher Zulassung. Auch auf der Seite der Kassenärztlichen Bundes­vereinigung (KBV) erhältst du dazu alle Informationen, die du benötigst.

Zur KBV

Wann?

Die Wartelisten für eine Psycho­therapie sind unter Umständen recht lang. Wann genau du einen Platz bekommen kannst, hängt von der Auslastung der einzelnen Praxis ab. Je nach Region beträgt die Wartezeit zwischen drei und zwölf Monaten.

Wie lange?

Eine psycho­therapeutische Sitzung umfasst 50 Minuten. Zu Beginn einer Behandlung werden einige Sitzungen eingeplant, in denen eine formale Diagnose gestellt wird. Erst danach werden die Frequenz und Anzahl der Sitzungen festgelegt und von dem Psycho­thera­peuten bzw. der Psycho­thera­peutin bei der jeweiligen Kranken­kasse beantragt. Je nach Verfahren kann eine unterschiedliche Anzahl an Sitzungen genehmigt werden, so dass Patientinnen und Patienten zwischen 6 Monaten und mehreren Jahren in psycho­therapeutischer Behandlung sein können.